Wartungsservice
Rund 5,5 Millionen Heizungsanlagen in Deutschland werden überhaupt nicht bzw. nur bei Beanstandungen gewartet. Lediglich 17% aller Haushalte haben einen Wartungsvertrag mit ihrem Heizungsfachmann abgeschlossen.
Die Heizungswartung sichert über viele Jahre den Nutzen, welchen Sie mit dem Kauf der modernen Gas- oder Ölheizung erworben haben. Nur durch regelmäßige Wartung aller Sicherheitseinrichtungen werden größere Schäden verhindert.
Im übrigen ist jeder Betreiber von Zentralheizungen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW verpflichtet, die Wartung von Fachkundigen vornehmen zu lassen, siehe § 9 der Heizungsanlagen-Verordnung 1994.
(Nichterfüllung dieser Forderung kann zum Verlust von Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes führen.)
Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen.
- Reinigung und Inspektion des Brenners
- Kontrolle der kompletten Brenner-Gas-Armaturen und Sicherheitseinrichtungen auf Funktion und auf Dichtheit.
- Kontrolle der Brennerfunktion und der Verbrennungsgüte.
- Messung der Feuerungswerte zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit.